Geldspenden an den Förderverein Die Kinderkrebsforschungshilfe sind steuerabzugsfähig.

Um Ihre Spende steuerlich absetzen zu können, genügt bei Beträgen bis zu 200 € der Einzahlungsbeleg (§ 50 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Für höhere Beträge erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt (hierfür ist die vollständige Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse unbedingt erforderlich). Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich auch eine Spendenbescheinigungen für geringere Beträge.


Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Spende haben, bitte kontaktieren Sie: